AGB Wohnungsvermietung

 

 

I.  Geltungsbereich

 

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung einer Ferienwohnung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Beherbungszwecken sind nicht zulässig.
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart

II.  Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Reservierungsantrages des Gastes durch den Gastgeber der Ferienwohnung zustande. Dem Gastgeber steht es frei die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt haftet er dem Gastgeber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienwohnungsaufnahmevertrag sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt
  3. Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen.

III.  Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

 

  1. Der Gastgeber ist verpflichtet die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlaßte Leistungen und Auslagen des Gastgebers an Dritte. Der Gast ist auch verpflichtet das Anmeldeformular nach Ankunft auszufüllen.
  3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Gastgeber ferner geändert werden wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der Gäste der Leistungen des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Gastgeber dem zustimmt.
  5. Die Leistungen des Gastgebers sind im Verlaufe des Aufenthaltes spätestens jedoch am Abreisetag bar zu bezahlen. Der Gast kann dafür eine Rechnung vom Gastgeber verlangen. Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug ist der Gastgeber berechtigt die jeweils geltenden Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist in Höhe von 5% übe dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Gastgeber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Der Gastgeber ist berechtigt bei Vertragsabschluß oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gastgebers aufrechnen oder mindern.

IV.   Rücktritt des Gastes (i.e. Abbestellung, Stornierung) Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gastgebers

 

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem Gastgeber geschlossenen Vertrag bedarf der mündlichen oder schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt die nicht so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Gastgebers zur Rücksichtnahme auf Rechte Rechtsgüter und Interessen des Gastes wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Gastgeber und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde  kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gastgebers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt wenn der nicht bis  zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt mündlich oder schriftlich gegenüber dem Gastgeber ausübt sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei der vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Gastgeber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Gastgeber steht es frei die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 70% des vertraglich vereinbarten Preises für die Ferienwohnung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei daß der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V.  Rücktritt des Gastgebers

 

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde ist der Gastgeber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gastgebers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gastgeber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet so ist das Gastgeber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist der Gastgeber berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten beispielsweise  falls

 

  • höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;
  • der Gastgeber begründeten Anlaß zu der Annahme hat daß die Inanspruchnahme der Gastgeberleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb die Sicherheit oder daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist;
  • einen Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt

 

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

VI.  Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

 

  1. Die Ferienwohnung steht dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gastgeber spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen
  3. Andere Regelungen sind nur in Absprache mit dem  Gastgeber möglich.

 

VII.  Haftung des Gastgebers

 

  1. Das Gastgeber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit wenn das Gastgeber die Pflichtverletzung  zu  vertreten  hat sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob  fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen und Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gastgebers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten wird der Gastgeber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten
  2. Für eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gastgebergrundstück abgestellter Gegenstände oder Fahrräder und deren Inhalte haftet der Gastgeber nicht außer bei Vorsatz  oder  grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 gilt entsprechend.
  4. Nachrichten Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gastgeber übernimmt die Zustellung Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung Vorstehende Nummer 1 gilt entsprechend.

 

VIII.  Schlußbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastgeberaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gastgebers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastgeberaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.