Veranstaltungsservice Lubig GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich:
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Eigentum:
Für alle gemieteten Geräte und Materialien verbleibt die Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH uneingeschränkt Eigentümer. Weiterveräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastungen sind nicht zulässig und der Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH gegenüber unwirksam.
§ 3 Gebrauchsüberlassung an Dritte:
Der Kunde ist weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.
§ 4 Angebot, Auftrag, Vertrag:
Angebote von Veranstaltungsservice Lubig GmbH sind freibleibend. Ein Auftrag kommt zustande, wenn ein Kunde ein Angebot schriftlich bestätigt. Erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung von Veranstaltungsservice Lubig GmbH, kommt ein Vertrag zustande.
§ 5 Stornos:
Im Falle einer kundenseitigen Stornierung berechnen wir folgende Gebühren:
Storno bis 30 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 30% der vereinbarten Vergütung.
Storno bis 14 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 50% der vereinbarten Vergütung.
Storno bis 7 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 70% der vereinbarten Vergütung.
Storno bis 2 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 90% der vereinbarten Vergütung.
§ 6 Preise:
1. Für größere Angebote die nicht bestätigt werden, berechnen wir eine Aufwandsentschädigung.
2. Produktionsbesprechnungen und Ortsbesichtigungen werden berechnet.
§ 7 Gewährleistung und Haftung:
1. Veranstaltungsservice Lubig GmbH leistet Gewähr dafür, dass die vermietete Anlage funktionstüchtig ist und verpflichtet sich, sie während der Mietdauer in funktionstüchtigem Zustand zu halten. Ist ein Anlagenteil funktionsuntüchtig, so ist der Veranstaltungsservice Lubig GmbH Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben oder ein anderes, gleichartiges Anlagenteil zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht möglich, so ist der Kunde von der Entrichtung des Mietzinses für dieses Anlageteil von dem Tage an befreit, an dem er etwaige Mängel der Anlage und deren Gebrauchsunfähigkeit der Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH mitteilt. Der Kunde ist gehalten, die Anlage zwecks Durchführung der Reparatur oder des Austausches auf eigene Kosten in die Geschäftsräume von der Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH zu schaffen. Die Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH haftet im Falle einer Funktionsuntüchtigkeit von Mietgeräten nur für typische und vorhersehbare Folgeschäden. Im Übrigen ist die Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen.
2. § 536 BGB findet auf das Mietverhältnis keine Anwendung. § 536a BGB findet nur Anwendung bei grobem Verschulden durch die Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH oder ihr zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Überlassung und Rückgabe:
Die Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH ist berechtigt, die Überlassung der Mietsache von der Zahlung eines angemessenen Mietvorschusses und einer Kaution abhängig zu machen. Der Kunde darf die Rückgabe der Mietsache nicht von der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts abhängig machen. Die Mietsache ist nach Vertragsablauf ohne besondere Aufforderung an die Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH zurückzugeben und zwar in dem Zustand, in welchem sie der Kunde erhalten hat.
Bei Selbstabholung stehen die Geräte ab 12.00 Uhr zur Abholung bereit. Die Rückgabe muss zum vereinbarten Datum zwischen 11.00 Uhr und 11.30 Uhr erfolgen. Überlassung und Rückgabe der Mietsache erfolgen jeweils in den Geschäftsräumen der Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH. Bei verspäteter Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, pro verspäteten Tag den jeweiligen Tagesmietpreis zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Besteht Streit zwischen den Parteien, wer eine Verschlechterung oder den Untergang der Mietsache zu vertreten hat, so trifft die Beweislast den Mieter.
§ 9 Aufrechnungsverbot und Zahlungsverzug:
1. Auf das Recht zur Aufrechnung verzichtet der Kunde, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit nicht die Aufrechnung mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung geltend gemacht wird.
2. Ist der Kunde trotz Zahlungsaufforderung mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug, so kann die Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH das Mietverhältnis fristlos kündigen.
§ 10 Vertragswidriger Gebrauch und Schadensersatzpflicht des Kunden:
1. Im Falle des vertragswidrigen Gebrauchs ist die Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt.
2. Für entstandene Schäden an der Mietsache oder bei Verlust der Mietsache ist vom Kunden Ersatz zu leisten. Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden sowie den Mietausfall bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur. Die Haftung für die Mietsache beginnt mit der Abholung bei der Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH bzw. bei der Anlieferung und endet bei Rückgabe bzw. nach Abholung. Dies gilt auch für den Fall, dass zur Bedienung der Geräte eigenes oder beauftragtes Personal der Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH vor Ort ist. Ausgenommen davon sind Beschädigungen an Geräten oder Materialien, die vom Personal direkt verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, während der Mietdauer eine Versicherung für von ihm zu vertretende Schäden abzuschließen.
§ 11 Schlussbestimmungen:
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma Veranstaltungsservice Lubig GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- Alle Preisangaben verstehen sich rein Netto zuzüglich der gesetzlichen festgelegten Mehrwertsteuer
- Der Veranstalter sorgt für die ordnungsgemäße Vorbereitung der Auftrittsmöglichkeiten für die Veranstaltungsservice Lubig GmbH. Insbesondere ist zu beachten:
– Beheizte Garderobe und Sanitäreinrichtungen in unmittelbarer Bühnennähe- – Abspielmöglichkeit CD, MD, Mikrophonbenutzung, PA-Benutzung -Ausreichende Beleuchtung der Veranstaltungsfläche -Sicherheitsgarantie gegenüber Künstler und Mitarbeiter des Veranstaltungsservice Lubig GmbH -Catering im angemessenen Umfang -Gewährleistung einer Schlechtwettervariante -Bereitstellung 2 x 220V , 2 x 380V Euro-Norm (16A oder 32A oder 63A) in Max. 20 Meter Entfernung der Veranstaltungsfläche (nach Vereinbarung
- Die Veranstaltungsservice Lubig GmbH ist für die vertragsgemäße Durchführung der Serviceleistung verantwortlich.
- Regressansprüche sind ausschließlich am Auftrittstag Schriftlich per Fax oder E-Mail geltend zu machen.
- Die vom Veranstaltungsservice Lubig GmbH eingesetzten Personen sind nicht verpflichtet, Anweisungen vom Veranstalter Folge zu leisten, die Inhalt und Durchführung der Dienstleistung betreffen.
- Wenn während der Veranstaltung Umstände eintreten, die der Veranstalter durch Verletzung seiner Verpflichtungen mit zu vertreten hat und den Veranstaltungsservice in der Durchführung seiner Leistung behindert, kann der Veranstaltungsservice Lubig GmbH unverzüglich abbrechen. Das vereinbarte Honorar wird trotzdem fällig.
- Musikfolgen werden auf Verlangen dem Veranstalter zur Weiterleitung an die GEMA übergeben.
- Jegliche Ton-, Bildaufzeichnungen oder sonstige Dokumentation der Leistungen des Veranstaltungsservice Lubig GmbH sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Veranstaltungsservice Lubig GmbH zulässig. Der Veranstalter erwirbt mit dem Leistungsvertrag keinerlei Verwertungsrechte an die Dienstleistung der Veranstaltungsservice Lubig GmbH. Ein Verstoß berechtigt zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
- Die für die Dienstleistungen des Veranstaltungsservice Lubig GmbH notwendigen behördlichen Genehmigungen fallen in die Pflichten des Auftraggebers..
- Die Kündigung des einzelnen Vertrages der Veranstaltungsservice Lubig GmbH mit dem Veranstalter kann bis zu 1 Monat vor dem Veranstaltungstag vom Veranstaltungsservice Lubig GmbH ohne weitere Kosten schriftlich ohne Grundbenennung gekündigt werden. Die Veranstaltungsservice Lubig GmbH ist dann aber berechtigt eine andere Dienstleistung durchzuführen.
- Die Kündigung des einzelnen Vertrages mit dem Veranstalter durch die Veranstaltungsservice Lubig GmbH kann bei eigener schwerer Krankheit, Fernsehauftritten, Schäden am Mietmaterial, Diebstahl von Mietmaterial, Vandalismus an Mietmaterial, höheren Gewalten bis 1 Tag vor dem Veranstaltungstag mündlich erfolgen. Künstlerauftritte erfolgen unter Agenturvereinbarung, dass heißt durch dem Künstler ist keine Eigenwerbung am Veranstaltungsort durchzuführen. Bei Verstoß wird ein Regressanspruch in Höhe von 5000,00 Euro vereinbart.
- Alle nicht aufgeführten Punkte werden gesondert auf den Verträgen dargestellt.
- Gerichtsstand für die Veranstaltungsservice Lubig GmbH ist das Amtsgericht Schwedt.
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Romek, Tabbert
Veranstaltungsservice Lubig GmbH
Schwedt/Oder d. 21.02.2020